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BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 192.87 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung einer fallübergreifenden konkreten Rechtsfrage
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.07.1987 - 1 A 190/86
- BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 192.87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 192.87
Sie beruft sich zwar auf eine grundsätzliche Bedeutung der Sache, bezeichnet aber nicht in der gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 gebotenen Weise eine bestimmte entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts (s. § 137 Abs. 1 VwGO), die mit Bedeutung über die Entscheidung des Einzelfalls hinaus im einem Revisionsverfahren zu klären wäre (s. BVerwGE 13, 90 [91]).